Als „Passivhaus“ wird allgemein ein Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, das auf Grund seiner guten Wärmedämmung weder im Sommer noch im Winter eine klassische Heizung oder Kühlung benötigt.
„Passiv“ sind diese Gebäude deshalb, da sie den Großteil ihres Wärmebedarfs aus sogenannten „passiven“ Wärmequellen beziehen. Hierunter fallen zum Beispiel die Sonneneinstrahlung und die Abwärme von Personen und technischen Geräten. Die „passive“ Bauweise ist nicht auf spezielle Gebäudetypen festgelegt. Diese Standards können ebenfalls durch Sanierungen und Umbauten bei existierenden Gebäuden erreicht werden.
Um den „Passivhaus“ - Standard zu erreichen müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:
ausgezeichnete Luftdichtheit: Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle n50 < 0,6 h-1
höchsteffiziente Lüftungswärmerückgewinnung bei niedrigem Stromverbrauch < 0,45 W/(m³/h)
niedrigste Wärmeverluste bei der Warmwasserbereitung und –verteilung
hocheffiziente Nutzung von elektrischem Haushaltsstrom
Luftwärmerückgewinnung mit Temperaturwirkungsgrad Φ > 0,75
Da eine hohe Gebäudedichtheit die Voraussetzung für ein „Passivhaus“ ist, ist eine regelmäßige Wohnungslüftung nötig. Eine genaue Berechnung für den Außenluftvolumenstrom, bei einem individuellen Gebäude, lässt sich durch spezielle Formeln herleiten.
Eine weitere Voraussetzung für ein Passivhaus ist die Begrenzung des Jahresheizwärmebedarfs, des sogenannten Energiekennwerts für Heizwärme. Dieser darf nicht größer als 15 kWh pro m² Wohnfläche sein.
Eine Ermittlung dieses Wertes ist über das LEG-Ph-Verfahren möglich. Das Verfahren beruht auf dem Entwurf der europäischen Norm DIN EN 832 („Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden“).
Der Gesamtenergieverbrauch eines „passiven“ Hauses, inklusive des Primärenergie Kennwertes (Summe der Energiebezüge aus Warmwasserbereitung, Heizenergie, Elektroenergie) muss kleiner oder gleich dem Wert von 120 kWh pro m² Wohnfläche sein.